Sprachkenntnisse
- Für das Studium deutschsprachiger Studiengänge gilt: Der Studierende muss vor dem Studium des gewählten Studiengangs die Deutschprüfung (DSH 2 oder TestDaF 4) bestehen und ein Zertifikat mitbringen, das das Deutschniveau B1 des Studierenden nachweist.
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Für das Studium von Programmen auf Englisch ist ein IELTS-Zertifikat (Band 6) oder TOEFL erforderlich.
Nachweis von Praxissituationen.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über zwei Jahre Berufserfahrung verfügt. Dies erfordert:
- Bescheinigung des Direktors mit Angabe der Berufsbezeichnung und der Dauer der Beschäftigung des Antragstellers.
- Empfehlungsschreiben des Direktors, das die Wiedereinstellung der Person nach der Rückkehr ins Heimatland sicherstellt.
Motivationsschreiben:
Der Bewerber muss eine Motivationsnachricht senden, in der er erklärt, warum er ausgewählt wurde und sich für den Lehrplan interessiert, seine Motive für die Entwicklung seiner Gesellschaft darlegt und wie er beabsichtigt, von seinem Studium und seiner Ausbildung zu profitieren, um sein zukünftiges Leben und sein Land zu bereichern
